Umsetzung der Allgemeinverfügung 15.05.2020
zur Regelung des Betriebes von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie (SMK vom 12. Mai 2020) am Johannes-Kepler-Gymnasium. Alle Schüler und Lehrer werden zu Regeln, die mit Beginn des Schulbetriebs ab dem 18.05.2020 gelten, am Montag eingewiesen.
Zur Beachtung vor der Einweisung zu den Regeln:
- Der Zugang zum Schulgebäude ist nur Personen ohne nachweisliche SARS-CoV-2-Infektion und ohne Symptome, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen, wie insbesondere Husten, Fieber und Halsschmerzen, gestattet.
- Jeder Schüler und jeder Lehrer ist verpflichtet, auf dem Schulgelände stets eine Mund-Nasen-Bedeckung (i.d.R. als Maske) bei sich zu führen.
- Jeder Schüler und jeder Lehrer ist verpflichtet, außerhalb der Unterrichtsräume in der Schule eine Bedeckung zu tragen. Auf dem Schulhof besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske.