Leihverträge für mobile Endgeräte möglich
Die Stadt Chemnitz stellt 30 Schülerinnen und Schülern des JKG je ein Notebook als Leihgerät zur Verfügung.
Die Stadt Chemnitz hat zur der Mobile-Endgeräte-Förderverordnung (MobilEndFöVO) informiert. Die Kommunen werden jetzt in die Lage versetzt, bedürftige Schüler im Falle einer erneuten pandemiebedingten Schulschließung leihweise mit einem mobilen Endgerät auszustatten.
Nach der Meldung zur ersten, groben Bedarfserhebung im Sommer diesen Jahres erhielt das JKG 30 Notebooks.
Der Bedarfsfall ist mittlerweile grundsätzlich definiert für Schüler als Chemnitzpass- bzw. Chemnitzspass-K-Inhaber oder Wohngeldempfänger (vergleiche Anlage: Schreiben des Schulamtes vom 06.11.2020).
Die bedürftigen Schüler (bzw. deren Eltern) geben bis spätestens 19. November 2020 die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Rückmeldung (siehe Anlage) im Schulsekretariat bei Frau Uhlig ab. Die originalen Rückmeldeformulare sollen vom Schulsekretariat gesammelt und an das Schulamt gesendet werden.
Nach Auswertung der Rückmeldungen durch das Schulamt werden Leihverträge für die betroffenen Schüler an die Eltern übergeben und der Bestand an mobilen Endgeräten entsprechend aufgefüllt. Erst wenn der Vertrag, durch die Erziehungsberechtigten und dem Schulamt unterschrieben, vorliegt, ist eine Ausleihe der Geräte durch das JKG im Falle einer notwendigen Fernunterrichtung vorzusehen. Zu beachten ist dabei insbesondere, dass in dieser ersten Runde trotz der unterrichtsfreien Zeit am 16.11.20 und 17.11.20 nur die Anträge berücksichtigt werden können, die der Schule bis zum 19.11.2020 im Original vorliegen. Später eingehende Anträge werden nachrangig bearbeitet, wenn weitere Geräte durch die Stadt Chemnitz zur Verfügung gestellt werden.
Muss unsere Schule vor Zustandekommen der Leihverträge coronabedingt schließen, entscheidet die Stadt Chemnitz über die Verwendung der 30 Geräte im Einzelfall.
Link: Sofortprogramm mobile Endgeräte
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