Informationen zum Antigen-Selbsttest am Johannes-Kepler-Gymnasium Chemnitz ab 17.03.21

Auf Grundlage der aktuellen Sächsischen Coronaschutzverordnung wird das Johannes-Kepler-Gymnasium (JKG) bis voraussichtlich 16.03.2021 mit zugelassenen Selbttestkits zur Testung von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie technischem und pädagogischem Personal ausgerüstet.  Auf Grundlage der Dienstanweisung des SMK zur selbstständigen Durchführung von Covid-19-Schnelltests an Schulen vom 10.03.21 wird daher ab dem 17.03.21 mit dem Testverfahren für die oben benannte Personengruppe begonnen, soweit diese nicht bereits am 15.03.21 getestet wurde und damit ein gültiges Zertifikat hat.

Das Testkonzept der sächsischen Regierung sieht vor, dass ab dem 17.03.21 denjenigen Personen der Zutritt zum Schulgelände des JKG untersagt ist, die nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen können, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Die ärztliche Bescheinigung bzw. die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als drei Tage, für Schülerinnen und Schüler nicht länger als eine Woche zurückliegen.

Es muss jeweils die Einwilligung zur Erhebung personenbezogener Daten zur Durchführung des Corona-Schnelltests durch die Personensorgeberechtigten erklärt werden (Link zu: aktualisierte Einwilligungserklärung Schüler vom 16.03.21). Ohne diese Erklärung kann eine Schülerin oder ein Schüler nicht am Test teilnehmen, erhält daher ein Zutrittsverbot für das Schulgelände bis zum nächsten Testtag (in der Regel der Montag und der Donnerstag der nachfolgenden Woche). Für Schülerinnen und Schüler, die am Tag der Testung verhindert sind, gelten Einzelfallregelungen. Das Zutrittsverbot gilt dann nicht, wenn unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes ein Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wird. Alle Schülerinnen und Schüler mit dem aktuellen negativen Testergebnis vom 15.03.21 gelten für die 11. Kalenderwoche als negativ getestet und müssen nicht erneut getestet werden.

Eine Anleitung zum Einsatz von Covid-19-Antigen-Selbsttests finden Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern unter folgenden Links:

YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=8P-izXYIvBQ

Alternativer Download: https://my.hidrive.com/lnk/djruy66Q

Diese Anleitung sollten alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrerinnen und Lehrer bis zum Start der Selbsttests unbedingt gesehen haben.

Für die Klassenstufen 5 bis 10 in der 11. Kalenderwoche:

Gruppe A: Testung in der ersten Stunde des Tages am 17.03.21

Gruppe B: Testung in der ersten Stunde des Tages am 18.03.21

Für die Jahrgangsstufe 11 und 12 sowie Lehrerinnen und Lehrer in der 11. Kalenderwoche:

Testung am 17.03.21 von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Aula, spätestens 30 Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde des Tages

Im Falle eines positiven Testergebnisses, das auf eine akute Covid-19-Infektion hinweist, wird die Testperson umgehend separiert. Die Personensorgeberechtigten werden informiert, verbunden mit der Bitte um sofortige Abholung des Mädchens oder Jungen aus der Schule.

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten im Falle eines negativen Tests auf SARS-CoV-2 eine Testbescheinigung, die sie täglich zur Kontrolle durch die Lehrpersonen vorzuzeigen haben. Liegt dann keine aktuelle, negative Testbescheinigung vor, werden:

  • für die Klassenstufen 5 und 6 die Personensorgeberechtigten informiert, verbunden mit der Bitte um sofortige Abholung des Mädchens oder Jungen aus der Schule,
  • für die Klassenstufen 7 bis 12 ein Zutrittsverbot für das schulische Gelände veranlasst.

Ab der 12. Kalenderwoche finden SARS-CoV-2-Schnelltests montags und donnerstags statt. Dazu wird der Schulleiter zeitnah informieren.

OStD Lamm, Schulleiter

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