Schülerinnen und Schüler ohne gültigen, negativen Covid-19-Test brauchen einen Einverständniserklärung der Eltern, um an der Schule getestet zu werden. Die bereits vorliegende Einverständniserklärung der Eltern bleibt weiterhin gültig.
Schülerinnen und Schüler ohne gültigen, negativen Covid-19-Test melden sich in der 12. Kalenderwoche vor dem Unterricht im Sekretariat an. In der Regel werden alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10, die am Donnerstag, dem 25.03.21, mit dem Unterricht wieder einsetzen, auch am Donnerstag in der ersten Unterrichtsstunde des Tages einen Covid-19-Test durchführen.
Dazu müssen die bereits ausgegebenen Testergebnissscheine wieder vorliegen, um den nächsten gültigen, negativen Covid-19-Test zu registrieren.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 sowie alle Lehrerinnen und Lehrer erhalten ihren nächsten gültigen Covid-19-Test entweder am 22.03.21 oder 25.03.21 jeweils von 07:00 Uhr bis 10:30 Uhr in der Aula. Dazu müssen die bereits ausgegebenen Testergebnissscheine wieder vorliegen.
In der nächsten Woche werden diese Testungen auf die Schnelltestkids der Firma technomed GmbH des Tests Rapid SARS-CoV2 Antigentest Card umgestellt.
Zu den näheren Einzelheiten wird auf die als Anlage angefügte Gebrauchsanweisung hingewiesen (Link: Rapid SARS-CoV2 Antigentest Card)