Zur Coronapandemie am JKG
Alle dienstlich tätigen Personen sowie Schülerinnen und Schüler (SuS) werden unabhängig von Status der Impfung dringend gebeten, sich ab dem 22.11.21 bis auf weiteres drei Mal pro Woche (in der Regel Montag, Mittwoch und Freitag) einem Corona-Schnelltest zu unterziehen. Lehrpersonen sowie SuS ohne Impfung/Genesung und ohne Symptome müssen durch diese Tests nachweisen, dass kein Anfangsverdacht der Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Für SuS gelten die bekannten „Regelungen zur 1.Stunde des Tages“. Auch wenn für vollständig Geimpfte und Genesene keine Testpflicht besteht, wird die Testung auch für Geimpfte/Genesene ausdrücklich empfohlen. Es sind entsprechende Kapazitäten an Tests vorhanden.
Für schulfremde Personen gilt die „3G-Regel“. Bereits genehmigte Beratungsgespräche mit Erziehungsberechtigten, … unterliegen auch der „3G-Regel“. Die Nachvollziehbarkeit im Einzelfall bestätigen die zuständigen Lehrpersonen per Aktennotiz auf einem Formblatt. Ausgenommen von der „3G-Regel“ sind die Fälle der Abholung von SuS.
Die Elternsprechstunde am Mittwoch, dem 24.11.21, findet ab 18:00 Uhr nicht in der Schule statt. Beratungsgespräche unterliegen ab sofort der „3G-Regel“ für schulfremde Personen. Die Alternativen der digitalen Gesprächsführung haben Vorrang vor Präsenzveranstaltungen.
OStD Lamm, Schulleiter
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