Sehr geehrte Eltern,
Sie entscheiden nunmehr auf Empfehlung der Grund- oder Förderschule über den weiteren Bildungsweg Ihres Kindes. Dieses Verfahren soll auch unter den gegenwärtig schwierigen Bedingungen sicher gewährleistet werden. Deshalb wird es in diesem Jahr ein kontaktarmes Anmeldeverfahren geben.
Dazu können Sie Ihr Kind bis zum 4. März 2022 am Johannes-Kepler-Gymnasium anmelden.
Die Anmeldung wird von beiden Eltern vorgenommen, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben, andernfalls ist der Nachweis der Alleinsorgeberechtigung vorzulegen.
Für Schüler, die zurzeit eine Grund- oder Förderschule in öffentlicher Trägerschaft besuchen und
- an einer öffentlichen Oberschule oder
- mit Bildungsempfehlung Gymnasium an einem öffentlichen Gymnasium
angemeldet werden, erfolgt diese Anmeldung postalisch an der Erstwunschschule. Als Anmeldedatum gilt der Poststempel. Alternativ ist ein Einwurf der Unterlagen in den Hausbriefkasten der Schule möglich.
Sie erhalten als Nachweis von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail bis spätestens zum 11. März 2022. Aus diesem Grund ist die Angabe Ihrer E-Mailadresse auch zwingend erforderlich.
Im Briefumschlag versenden Sie bitte folgende Unterlagen:
als Original
als Kopie
- die aktuell erteilte Halbjahresinformation Klasse 4,
- das Jahreszeugnis Klasse 3 (bei Anmeldung am Gymnasium),
- die Geburtsurkunde oder einen entsprechenden Identitätsnachweis des Kindes,
- ggf. Unterlagen zum sonderpädagogischen Förderbedarf, „Information sonderpädagogischer Förderbedarf“
- ggf. Nachweis Alleinsorgeberechtigung,
- ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit des Schülers, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist
Diese Formulare fügen Sie bitte Ihren Unterlagen ebenfalls bei.
Besucht Ihr Kind zurzeit eine Grund- oder Förderschule in freier Trägerschaft oder wünschen Sie eine Aufnahme am Gymnasium ohne die entsprechende Bildungsempfehlung, ist eine persönliche Anmeldung vor Ort unter Vorlage aller oben benannten Unterlagen erforderlich, um das Aufnahmeverfahren für Ihr Kind zu besprechen. Dazu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin an der Erstwunschschule. Die Terminvereinbarung ist auf Grund der Hygieneregeln zwingend erforderlich.
Falls Ihr Kind zurzeit eine Grund- oder Förderschule in freier Trägerschaft besucht, legen Sie bitte zusätzlich einen Nachweis gemäß Masernschutzgesetz vor.
gez. OStD Lamm
Schulleiter