Information zum Aufnahmeverfahren in den Klassenstufen 6 und 7 für das Schuljahr 2024/25
Sehr geehrte Eltern,
ich freue mich über Ihr Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserem Gymnasium beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 09.02.2024 bis 01.03.2024.
Eine Anmeldung am Johannes-Kepler-Gymnasium Chemnitz ist nur dann möglich, wenn folgende Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind:
- Es müssen im Schuljahr 2024/25 Aufnahmekapazitäten in den Klassenstufen 6 und 7 vorhanden sein.
- Eine Aufnahme an das Gymnasium erfolgt auf der Grundlage einer Bildungsempfehlung der Oberschule aus der Klasse 5 bzw. 6 für das Gymnasium gemäß § 6 Absatz 2 Satz 2 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung, SOGYA, wenn festgestellt werden kann:
- der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch 2,0 oder besser ist, keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde und der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5 ist
sowie
- das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird.
Zum obigen Zeitpunkt der Bewerbung existieren keine Aufnahmekapazitäten, weder in Klassenstufe 6 oder 7 noch in der vertieft mathematisch naturwissenschaftlichen Ausbildung der Klassenstufen 6 oder 7.
Für den Fall, dass wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher, formloser Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
OStD Lamm Schulleiter