Elternbrief zur Aufnahme Schuljahr 2024/2025 – Klassenstufe 5

Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2024/25

Sehr geehrte Eltern,

ich freue mich über Ihr Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserem Gymnasium beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 09.02.2024 bis 01.03.2024.

Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung Ihres Kindes prinzipiell nur an einer Schule mit der Original-Bildungsempfehlung möglich ist.

Bitte legen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen vor:

  1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung – als Original[1])
  2. eine Kopie des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
  3. eine Kopie der Geburtsurkunde oder eines entsprechenden Identitätsnachweises
  4. den ausgefüllten Aufnahmeantrag und das Schülerdatenblatt, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten
  5. ggf. den ausgefüllten, zweiten Aufnahmeantrag für die vertieft mathematisch naturwissenschaftliche Ausbildung unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten
  6. ggf. Kopie des Nachweises zum alleinigen Sorgerecht
  7. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten, Entwicklungsbericht oder Förderplan – als Kopie
  8. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist.

Geben Sie bitte mit der Anmeldung unbedingt an:

  1. einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch für ein Gymnasium,
  2. ggf. den zweiten Aufnahmeantrag für die vertieft mathematisch naturwissenschaftliche Ausbildung,
  3. ggf. den Vermerk für den Verbleib in der regulären Ausbildung bei Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung der vertieft mathematisch naturwissenschaftliche Ausbildung (= Zweitwunsch: Johannes-Kepler-Gymnasium).

Den  ersten Aufnahmeantrag können Sie auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen unter https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119 (analog Punkt 4)

Den zweiten Aufnahmeantrag für die vertieft mathematisch naturwissenschaftliche Ausbildung können Sie gegebenenfalls abrufen unter https://www.kepler-chemnitz.de/wp-content/uploads/2024/01/Aufnahmeantrag-Blatt-2.pdf (analog Punkt 5)

Die Aufnahmeprüfung für die vertieft mathematisch naturwissenschaftliche Ausbildung findet am 12.03.24 statt. Die Einladung zur Aufnahmeprüfung erhalten die Eltern nach der Anmeldung per Mail. Die Mailadresse der Eltern muss im Aufnahmeantrag vermerkt sein.

Wenn Ihrem Kind die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt wurde, melden Sie Ihr Kind bis zum 01.03.24 per Post oder Posteinwurf im Briefkasten am Johannes-Kepler-Gymnasium Chemnitz an. 

Wenn Ihrem Kind die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde und Sie wünschen, dass Ihr Kind die Ausbildung am Johannes-Kepler-Gymnasium Chemnitz fortsetzt, melden Sie Ihr Kind unter Vorlage aller Unterlagen persönlich ebenfalls bis zum 01.03.2024 während der Geschäftszeiten des Sekretariats an. Die Geschäftszeiten des Sekretariats sind abrufbar unter https://www.kepler-chemnitz.de/wp-content/uploads/2024/01/Oeffnungszeiten-Anmeldung-beide_2024_Tuer.pdf

Damit beantragen Sie auch die Teilnahme an einer Beratung im Johannes-Kepler-Gymnasium Chemnitz. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und einer Leistungserhebung, die zentral für alle Schüler ohne Bildungsempfehlung am 05.03.24 Uhr, 09:30 Uhr im Johannes-Kepler-Gymnasium Chemnitz durchgeführt wird. Es ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebene schriftliche Arbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten, zuzüglich 10 Minuten Einlesezeit. Die Beratungsgespräche finden nach Terminvereinbarung im Gymnasium statt.

Anschließend liegt die Verantwortung der Entscheidung bei Ihnen, sehr geehrte Eltern. Innerhalb von drei Wochen bis spätestens zum 03.04.24 können Sie überlegen, welcher Bildungsgang Ihnen für Ihr Kind geeignet erscheint. Sie müssen innerhalb dieser Frist Ihr Kind definitiv an der Oberschule oder am Gymnasium angemeldet haben. Bei Nichtteilnahme am Beratungsgespräch melden Sie Ihr Kind spätestens bis zum 15.03.24 an einer Oberschule an.

Der Aufnahmebescheid für die Schülerinnen und Schüler der vertieft mathematisch naturwissenschaftlichen Ausbildung ergeht schriftlich an die Eltern bis zum 18.03.24.

Der Aufnahmebescheid für die Schülerinnen und Schüler der regulären Ausbildung das Johannes-Kepler-Gymnasium Chemnitz ergeht schriftlich an die Eltern am 08.05.24.

Für das Schuljahr 2024/25 nehmen wir genau vier Klassen 5 auf.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten SuS aufnehmen zu können. Im Falle eines erneuten Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien und Losentscheid. Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

  1. die Schülerinnen und Schüler haben die Aufnahmeprüfung für die vertieft mathematisch naturwissenschaftliche Ausbildung bestanden,
  2. ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler/in unserer Schule,
  3. Wohnortnähe (kürzester Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule weniger als 3,5 Kilometer – Routenplaner https://www.google.de/maps ),
  4. Losentscheid.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule (Gymnasium oder Oberschule) versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Gymnasien des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

OStD Lamm
Schulleiter


[1] SuS aus anderen Bundesländern, SuS mit Migrationshintergrund, SuS aus dem Ausland u. a.


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