Corona-Pandemie – Neue Regelung zur Mund-Nase-Bedeckung ab dem 02.11.2020
Lehrpersonen, Schüler*Innen und schulfremde Personen sind ab dem 02.11.2020 verpflichtet, auf dem Schulgelände und im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen.
Eine Pflicht zum Tragen einer solchen MNB besteht im Beschulungs- oder Unterrichtsraum für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 nicht, sofern nicht die unterrichtende oder gruppenleitende Person aus wichtigen Gründen das Tragen anordnet. Eine Pflicht zum Tragen einer solchen MNB besteht im Beschulungs- oder Unterrichtsraum für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12. In Ausnahmefällen entscheidet der Kurslehrer über das Tragen der MNB. Solche Ausnahmefälle sind beispielsweise Klausuren, Einhalten des Abstands von 1,50m im Unterrichtsraum, Schülervortrag, …
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