Umsetzung der Allgemeinverfügung

Umsetzung der Allgemeinverfügung 15.05.2020

zur Regelung des Betriebes von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie (SMK vom 12. Mai 2020) am Johannes-Kepler-Gymnasium. Alle Schüler und Lehrer werden zu Regeln, die mit Beginn des Schulbetriebs ab dem 18.05.2020 gelten, am Montag eingewiesen.

Zur Beachtung vor der Einweisung zu den Regeln:

  • Der Zugang zum Schulgebäude ist nur Personen ohne nachweisliche SARS-CoV-2-Infektion und ohne Symptome, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen, wie insbesondere Husten, Fieber und Halsschmerzen, gestattet.
  • Jeder Schüler und jeder Lehrer ist verpflichtet, auf dem Schulgelände stets eine Mund-Nasen-Bedeckung (i.d.R. als Maske) bei sich zu führen.
  • Jeder Schüler und jeder Lehrer ist verpflichtet, außerhalb der Unterrichtsräume in der Schule eine Bedeckung zu tragen. Auf dem Schulhof besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske.

Umsetzung der Allgemeinverfügung Weiterlesen »